FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um Ihren Besuch bei der TÜV Hessen Hanau Klein-Auheim. Sie haben noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Häufig gestellte Fragen
Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder).
Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Sie Warndreieck, Warnweste und der Verbandskasten im Fahrzeug haben.
Sie erhalten einen Prüfbericht von uns, in welchem die Mängel an Ihrem Fahrzeug aufgeführt sind. Damit können Sie zu einer Werkstatt gehen und diese beheben lassen.
Die Buchung eines Termins wird dringend empfohlen. Andernfalls kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Samstags ist die Buchung eines Termins verpflichtend.
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.
Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Sie brauchen keine Vollmacht des Halters mitzubringen.
Im Prinzip dürfen Sie die HU nicht überziehen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen müssen.